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Seit digitale Münzen über Bildschirme tanzen, wachsen Träume von satten Gewinnen. Bitcoin, Ethereum oder Cardano. Klingende Namen, die Versprechen von Reichtum in sich tragen.
Doch während mancher noch von Lambo-Garagen fantasiert, rückt das Finanzamt leise, aber bestimmt näher. Denn wenn eins sicher ist, dann dass der Fiskus immer mitverdienen will, selbst bei digitalen Schätzen, die keinen physischen Tresor brauchen.
Wann Steuern fällig werden
Wo Gewinne entstehen, möchte der Staat seinen Teil abhaben, und das gilt selbst für die schillernde Welt der Kryptos. Im Steuerrecht zählt jede Veräußerung, egal ob Bitcoins in Euro gewechselt oder in Ethereum getauscht werden. Wer also glaubt, der Tausch von Coins bliebe steuerlich folgenlos, irrt sich gewaltig.
Das Bundesministerium der Finanzen hat es 2021 unmissverständlich festgezurrt. Ein Tausch von Kryptowährungen gilt steuerlich als Verkauf des alten Coins und gleichzeitiger Kauf des neuen. Wird etwa Bitcoin gegen Ether getauscht, ist das für das Finanzamt so relevant, als hätte man Bitcoin verkauft und dafür Bargeld eingenommen, das direkt wieder für den Erwerb von Ether ausgegeben wurde. Der steuerpflichtige Gewinn bemisst sich dabei nach dem Unterschied zwischen dem damaligen Kaufpreis der Bitcoins und dem aktuellen Marktwert beim Tausch.
So kann es passieren, dass steuerliche Folgen entstehen, ohne dass ein einziger Euro auf dem Konto landet. Manche lassen ihre Coins bloß zwischen Wallets hin- und herspringen und merken gar nicht, dass sich dadurch unter Umständen steuerpflichtige Ereignisse ergeben.
Das betrifft übrigens auch Bereiche, die viele gar nicht auf dem Schirm haben, etwa Krypto-Casinos auf https://de.pokerstrategy.com/casino/krypto-casinos/, die Online-Glücksspiele mit Bitcoin und Co. anbieten. Dort werden Einsätze häufig direkt in Coins platziert oder Gewinne in Kryptowährungen ausgezahlt, was steuerlich ebenfalls als Tausch oder Veräußerung gewertet werden kann. Nur wer seine Coins still im digitalen Portemonnaie ruhen lässt, bleibt erstmal unbehelligt, bis zur nächsten Transaktion.
Die Sache mit der Haltefrist
Es gibt sie noch, die gute Nachricht für Langzeitinvestoren, denn wer seine Kryptos mindestens ein Jahr lang festhält und anschließend verkauft, darf den Gewinn steuerfrei einstreichen. So will es das deutsche Einkommensteuergesetz, das private Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist aus der Steuerpflicht entlässt.
Doch wo wäre der Steuerstaat, wenn es nicht auch hier ein dickes Aber gäbe? Wer seine Kryptos nämlich nutzt, um Einkünfte zu erzielen, sei es durch Staking, Lending oder die Einbringung in Liquidity Pools, verlängert die Haltefrist auf satte zehn Jahre. Der Gesetzgeber sieht darin eine wirtschaftliche Nutzung, die er sich nicht entgehen lassen möchte. Wer also zum Beispiel Bitcoin stakt, dessen Uhr läuft erst nach zehn Jahren steuerfrei.
So berechnet der Fiskus Gewinne
Wenn das Finanzamt klingelt, will es genau wissen, wie hoch der Gewinn war. Die Antwort liegt in einer simplen, aber entscheidenden Rechenformel. Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus etwaige Gebühren. Klingt einfach, wird jedoch kompliziert, sobald mehrere Einkäufe und Verkäufe ins Spiel kommen.
Hier kommt das FIFO-Prinzip zum Einsatz, das dem Finanzamt besonders lieb ist. FIFO steht für „First In, First Out“ und bedeutet, dass stets die zuerst gekauften Coins auch als zuerst verkauft gelten. Wer also vor Jahren einen Bitcoin für 10.000 Euro erstanden hat und später einen weiteren für 30.000 Euro, der muss beim Verkauf eines einzelnen Bitcoins zuerst den günstigsten aus der Rechnung nehmen. Verkauft er diesen nun für 35.000 Euro, liegt der steuerpflichtige Gewinn bei 25.000 Euro.
Andere Methoden, etwa LIFO oder Durchschnittspreisverfahren, werden steuerlich in der Regel nicht akzeptiert. Wer seine Kryptos eifrig hin- und hertauscht, kann rasch in eine Buchhaltungsfalle tappen, denn hunderte kleiner Transaktionen lassen sich ohne technische Hilfe kaum noch nachvollziehen. Zum Glück existieren Softwarelösungen, die helfen, das FIFO-Chaos zu ordnen. Doch ohne gründliche Aufzeichnungen wird es auch damit schwierig.
Für viele klingt es wie das perfekte Nebeneinkommen. Es geht um Coins schürfen, sie für Zinsen verleihen oder durch Staking zusätzliche Münzen kassieren. Doch diese Einkünfte sind nicht bloß ein freundlicher Bonus, sondern rücken direkt ins Fadenkreuz der Steuerbehörden.
Ab welchem Betrag der Fiskus die Hand aufhält
Ein kleiner Lichtblick bleibt trotz all der fiskalischen Begehrlichkeiten, heißt, dass bis zu 600 Euro Gewinn pro Jahr bei privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei sind. Doch diese Grenze ist eine harte Kante, denn sobald der Gewinn nur einen Euro darüberliegt, wird die gesamte Summe steuerpflichtig. Ein Gewinn von 601 Euro wird also komplett versteuert, nicht bloß der eine Euro darüber.
Hier zeigt sich das Steuerrecht von seiner eher humorlosen Seite. Während bei Aktien oft eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent gilt, müssen Kryptoinvestoren ihren persönlichen Einkommensteuersatz in Kauf nehmen, der je nach übrigen Einkünften zwischen 0 Prozent und 45 Prozent liegen kann. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wollen ebenfalls bedacht werden.
Die Dokumentation ist bei Kryptowährungen alles
Kryptos mögen dezentral sein, das Finanzamt hingegen ist es ganz und gar nicht. Dort möchte man wissen, wann was gekauft, getauscht oder verkauft wurde. Das BMF hat 2021 die Latte hochgelegt und verlangt lückenlose Aufzeichnungen, samt Daten zu Datum, Art der Transaktion, Menge, Kurswert in Euro, Gebühren und sogar Wallet-Adressen.
Gerade der Tausch von Coin zu Coin bleibt oft unbemerkt, obwohl er steuerlich behandelt wird wie ein Verkauf. Fehlen Nachweise, schätzt das Finanzamt kurzerhand die Gewinne und nicht selten ist dies zum Nachteil des Anlegers.
Je mehr Transaktionen stattfinden, desto schwieriger wird es, die Übersicht zu behalten. Hier helfen spezialisierte Programme, die Datenbanken der Börsen importieren und automatisch Berichte erstellen. Doch selbst die beste Software kann nur mit Daten arbeiten, die zuvor akribisch gesammelt wurden. Und wer glaubt, Steuerunterlagen könnte man nach zwei Jahren entsorgen, liegt ebenfalls falsch, denn zehn Jahre beträgt die Aufbewahrungspflicht für steuerlich relevante Unterlagen.
Das droht, wenn Kryptogewinne nicht angegeben werden
Manche setzen darauf, dass ihre Kryptos im Schatten der Blockchain unsichtbar bleiben, doch die Realität ist eine andere. Finanzämter arbeiten zunehmend mit Technologie. Internationale Meldepflichten wachsen und Börsen liefern Daten an Behörden. Die Vorstellung, Krypto sei eine steuerfreie Parallelwelt, wird immer mehr zur Legende. Wer Kryptogewinne verschweigt, riskiert Steuerhinterziehung, was nicht bloß teuer, sondern strafbar ist. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder sogar Haft bis zu zehn Jahren, je nach Ausmaß. Selbst kleinere Summen können empfindliche Folgen nach sich ziehen, denn das Finanzamt kennt b